Sachverständiger Isny

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Thomas Raizner Isny

Thomas Raizner

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 07562 999 90 10
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Qualifikation

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) – DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Isny steht Ihnen Herr Thomas Raizner als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Thomas Raizner kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Isny, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Isny kommen bzw. sich nicht in Isny auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Isny - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Isny im Allgäu liegt im Bundesland Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Ravensburg. Der Regierungsbezirk der Stadt ist Tübingen. Die ehemalige freie Reichsstadt liegt an der Landesgrenze Baden-Württembergs zu Bayern. Isny ist außerdem ein heilklimatischer Kurort. 

Isny ist ein idealer Ort zum Arbeiten und zum Leben. Die Stadt ist auch ein sehr schönes Reise- und Ausflugsziel mit viel Natur. Im Osten der Gemeinde liegt die Adelegg, ein waldreicher Mittelgebirgszug, der als Nordausläufer der Allgäuer Alpen weit in das Alpenvorland reicht und mit dem Schwarzen Grat (1118 m) die höchste Erhebung im Regierungsbezirk Tübingen aufweist. Mit 2. Sonnenstunden im Jahr 2017 gehört Isny zu den sonnenreichen Städten Deutschlands und liegt im oberen Drittel innerhalb Baden-Württembergs.

Die Lage der Stadt ist wunderschön. Isny liegt eingebettet in einer Landschaft aus sanften Hügeln und kleinen Seen, mit Blick auf den höchsten Berg Württembergs. Das Rathaus steht auf 705 Metern Höhe, den höchsten Punkt erreicht mit 1.118 Metern Höhe der Schwarze Grat. In der Stadt gibt es auch mehrere historischen Bauwerke wie z.B. die Marienkapelle, der Mühl- und Blaserturm, der Diebs- und Pulverturm. 

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Stadtverwaltung Isny im Allgäu
Wassertorstraße 1-
88316 Isny im Allgäu

Grundbuchamt:
Grundbuchamt Ravensburg
Gartenstraße
88212 Ravensburg

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